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Leistung von GRANVILLE im Garantiefall
Im Garantiefall repariert GRANVILLE nach eigener Wahl den Mangel oder ersetzt das man- gelhafte Produkt mit einem Produkt ähnlicher Güte, wobei Farb- und Modellabweichungen möglich sind. Sofern eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich ist, erfolgt eine Kaufpreis- rückerstattung unter Anrechnung gehabter Nutzung. GRANVILLE ist berechtigt, Dritte mit der Mangelbehebung zu beauftragen
Garantieausschluss
Die Herstellergarantie gilt ausschliesslich für Rahmen, Hinterbauten und Starr- gabeln von GRANVILLE Fahrrädern. Fahrradkomponenten sind von dieser Hersteller- garantie aus- geschlossen.
Die Herstellergarantie gilt nicht für normale Abnutzung und üblichen Ver- schleiss, Beschä- digungen, die durch Unfälle oder andere übermässige Kraftein- wirkungen auf das Fahrrad verursacht wurden, Korrosion, unsachgemässe War- tung, fehlerhafte Montage und Montage von ungeeigneten Komponenten oder Zubehörteilen sowie kosmetische Mängel, beispielsweise an der Lackierung.
Die Herstellergarantie gilt nicht für Fahrräder, die in einem Verleihbetrieb einge- setzt wurden.
Übriges
Diese Bestimmungen zur Herstellergarantie gelten für alle GRANVILLE Fahrräder ab Modelljahr 2023.
Die Gewährleistungsrechte des Käufers und Garantien von Komponentenher- stellern (Shima- no, SRAM etc.) bleiben von dieser Herstellergarantie unberührt.
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